Insolvenzdividende

Insolvenzdividende
Insolvenzquote; der vom  Insolvenzverwalter auf die Forderungen der  Insolvenzgläubiger nach Verwertung der  Insolvenzmasse ausgeschüttete Prozentsatz. Bei Abschlagsverteilungen bestimmt der Insolvenzverwalter (oder auf seinen Antrag ggf. der  Gläubigerausschuss) die Höhe der I. (§ 195 InsO). Über die voraussichtliche Höhe der K. erhalten die Gläubiger meist schon in der ersten Gläubigerversammlung einen Überblick.

Lexikon der Economics. 2013.

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